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ACHTUNG: Sollten Sie sich noch nicht für OSS One-Stop-Shop registriert haben, gibt es nach Recherchen lt. Berichterstattung von http://onlinehaendler-news.de und bei TAXDOO in den FAQs eine Möglichkeit diese die Möglichkeit die Registrierung bis 10.August 2021 nachzuholen.

Zitat: „Wie das BZSt auf Rückfrage bestätigte, kann man bei den Angaben zum Registrierungsbeginn (Schritt 5) die Option „Erstmalige ‚Erstmalige Leistungserbringung" wählen und dort als Datum der erstmaligen Leistungserbringung den 01.07.2021 eintragen“ und damit die Umsätze von Q3 auch über OSS melden zu können.
In diesem Fall kann eintragen.‘

go-OSS kann sofort installiert und eingesetzt werdenwerden. Bereits erstellte EU Rechnungen gelten entsprechend der Regelung als Falsch ausgestellt und müssen per Rechnungskorrektur korrigiert werden. Sprechen Sie uns diesbezüglich an.

go-OSS ist ein Toolkit welches JTL-Wawi Nutzern hilft die komplexen Umsatzsteuerlichen Einstellungen in Hinsicht auf die Umsatzsteuerreform in der EU One-Stop-Shop (OSS) in JTL-Wawi automatisiert zu erstellen sowie mit jeder steuerlichen Änderung innerhalb der EU anpasst. Das Toolkit ist entstanden, da die OSS Richtlinie in JTL-Wawi zwar umsetzbar ist, jedoch einen massiven Aufwand für jeden Onlinehändler mit sich zieht.

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