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  1. Die Nutzung des Tools go-OSS ersetzt keine Steuerliche Beratung!

  2. Ihr Steuerberater ist über den Wechsel zum One-Stop-Shop-Verfahren informiert und hat Ihr zuständiges Finanzamt darüber informiert.

  3. Sie sind bereits für das One-Stop-Shop (kurz OSS) Verfahren freigeschaltet. Die Anmeldung erfolgt über das Portal BOP. Sofern Sie ein Elster Zertifikat besitzen dauert die Anmeldung in der Regel ein bis zwei Tage.

  4. ACHTUNG! Sofern Sie aus einem Versandland außerhalb der EU versenden oder über eine Umsatzsteuer-ID in einem Drittland verfügen, kann go-OSS Sie aktuell nicht unterstützen. Beispiel: Sie versenden aus der Schweiz. Sie haben die Lieferschwelle in Großbritannien überschritten.

  5. Beachten Sie unseren Haftungsausschluss.

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  1. go-OSS muss auf Ihrem Server installiert werden. Bitte installieren Sie das Tool nicht auf Arbeitsplatz-Rechnern.

  2. go-OSS sichert bei der Ausführung am 01.07. Ihre JTL-Wawi Datenbank. Sorgen Sie für ausreichend Speicherplatz auf Laufwerk C:\

    Sie können die Sicherung nach Ausführung am 01.07. wieder löschen.

  3. Sichern Sie Ihre Artikel zu Steuerklassen Zuordnung. Öffnen Sie JTL-Ameise, “Export, Artikel”, “Artikelnummer”, “Artikelname”, “Steuerklasse”.

    Nach der Ausführung von go-OSS werden Sie, sofern Sie Artikel mit ermäßigten Steuersätzen verkaufen, nicht mehr in der Lage sein, manuell die richtige Steuerklasse im Artikel zu definieren. Die Zuweisung findet fortan automatisch anhand Ihrer eingetragenen TARIC Codes statt.

  4. Großbritannien und Nordirland befinden sich in der ZONE-NICHT-EU. (Guide Kapitel)

    1. Es darf keine eigene UST ID für Großbritannien vorhanden sein, andernfalls kann go-OSS Sie noch nicht unterstützen. Sofern Sie UST-IDs für ein oder mehrere Europäische Länder besitzen kann go-OSS installiert werden.

  5. Sie haben Ihre eventuell selbst erstelle EU-Zonen bereits aufgelöst bzw. die Länder wieder in die Zone EU überführt. (Guide Kapitel)

    1. Das Programm kann installiert werden. Achten Sie am 30.06. darauf, nach Versandschluss darauf, die Länder wieder in die Zone EU zu überführen. go-OSS wird mit dem Aufgabenplaner zum 01.07.2021 um 1 Uhr Nachts ausgeführt. Bis dahin sollten alle Zonen aufgelöst sein bzw. wieder Teil der Zone-EU sein). Sofern Sie dies vergessen, lösen Sie die Zonen ab dem 01.07. auf und führen die go-OSS Verknüpfung auf Ihrem Desktop erneut aus.

  6. Sie haben mit der Pflege Ihrer achtstelligen Taric Codes begonnen oder diese bereits abgeschlossen. Sofern dies nicht der Fall ist, bleibt der entsprechende Artikel in seiner alten Steuerklasse. Beachten Sie bitte, dass dies zu Fehlern führen wird. Sorgen Sie umgehend dafür, dass alle TARIC Codes nachgepflegt werden. (Über die erweiterte Filter Option in der Artikelverwaltung von JTL-Wawi finden Sie schnell alle Artikel ohne TARIC-Code)

  7. Stellen Sie sicher, dass alle Ihre Artikel über achtstellige TARIC Codes verfügen. Wenn dies nicht der Fall ist, ordnet go-OSS die Artikel in eine Ausweichklasse ein. Diese Ausweichklasse nennt sich “OSS undefiniert“. Suchen Sie nach dem 01.07.2021 über die Erweiterte Filter Funktion in JTL-Wawi nach der Steuerklasse undefiniert.

  8. Sie haben sich bereits über evtl. Ausnahmeregelungen informiert und diese bereits in JTL-Wawi in einem globalen Text festgehalten.

  9. Sie haben Optional optional die eigenen Felder “Manuell” und “Kapitel“ in einer neuen Gruppe namens “OSS_VAT” angelegt.

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